Was sich bei der Betriebsrente ändert

Die Große Koalition hat sich endlich geeinigt und so tritt die Reform der Betriebsrente wohl noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft. Kernpunkt der Reform ist, dass die betriebliche Rente für die Arbeitgeber attraktiver werden soll, für die Arbeitnehmer hingegen bedeutet das, dass sie zukünftig mit Zugeständnissen leben müssen. Acht Monate hat die Regierung gebraucht, um die Reform auf den Weg zu bringen, am kommenden Donnerstag muss dann nur noch der Bundestag das Gesetz billigen.

Keine Garantie mehr

die Betriebsrente

Die Reform der Betriebsrente kommt

Die Versicherungswirtschaft hat die Reform der betrieblichen Rente heftig kritisiert, vor allem das sogenannte Garantieverbot sorgte für Diskussionen. Dieses Verbot bleibt allerdings bestehen und auch das geplante Sozialpartnermodell kommt, das die betrieblichen Renten stärker für die Betriebe öffnen soll, die nicht an Tarife gebunden sind. Andrea Nahles, die Arbeitsministerin der SPD und Wolfgang Schäuble, Finanzminister der CDU, hatten sich schon im September des vergangenen Jahres auf die Grundzüge der Reform geeinigt. Ihr Ziel war es, die Betriebsrenten durch Zuschüsse für Geringverdiener und Vorteile bei der Besteuerung attraktiver zu machen.

Eine freiwillige Leistung

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, aber heute werden diese Renten nicht selten alleine vom Arbeitnehmer finanziert. Bei dieser Form der Betriebsrente handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung. Zudem gibt es auch Mischformen, bei denen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. So können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die betriebliche Rente umgewandelt werden. Im Laufe der Jahre wird auf diese Weise eine private Rente aufgebaut, die dann im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird.

Was ändert sich bei der Betriebsrente?

Arbeiter

Was ändert sich für die Arbeitnehmer?

Für die betriebliche Rente gab es bisher eine Garantie, das heißt, die Arbeitgeber mussten ihre Angestellten eine Garantie darauf geben, wie hoch die Rente mindestens sein muss. Dieses Garantieversprechen fällt jetzt weg und die Arbeitgeber werden damit von ihren Haftungsrisiken befreit. Damit soll die Bereitschaft erhöht werden, betriebliche Rente in den Unternehmen anzubieten. Es gibt aber eine Voraussetzung, denn die Gewerkschaften und die Arbeitgeber als Tarifpartner müssen sich auf ein Modell der Betriebsrente einigen. Es war die CSU, die sich für die Lockerung des Garantieverbotes ausgesprochen hat, die Versicherungen sehen das allerdings als Hemmschwelle. Jetzt ist auch die CSU von einer Lockerung abgerückt, und auch der sehr einflussreiche Arbeitgeberverband Gesamtmetall spricht sich für das Garantieverbot aus.

Keine Rücklagen mehr

Bisher mussten die Unternehmen Rücklagen bilden, um den Angestellten eine Garantierente zahlen zu können, durch das Garantieverbot fallen diese Rücklagen jetzt weg. Das kann vor allem für kleine und mittlere Betriebe ein gutes Signal sein, die betriebliche Rente anzubieten. Auch die Aussicht darauf, einen Zuschuss von 30 % aus der Steuerkasse zu bekommen, könnte viele Unternehmen umstimmen, die bisher noch keine Betriebsrente gezahlt haben. Aber nicht nur die Arbeitgeber können sich freuen, die Reform hat auch eine zusätzliche Leistung für die Arbeitnehmer beschlossen. So können alle Arbeitnehmer, die weniger als 2000 Euro im Monat verdienen, eine Summe zwischen 240,- und 480,- Euro zusätzlich in die Betriebsrente einzahlen. Damit liegt der geförderte Betrag zwischen 72,- und 144,- Euro. Für Geringverdiener gibt es noch einen Anreiz, sich für die Rente zu entscheiden, denn ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge wird nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

Bildquellen: „die-betriebsrente.jpg“ tvjoern – pixabay.com / „arbeiter.jpg“ skeeze – pixabay.com

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