FAQ zur Vorsorge bei Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit trotzdem vorsorgen?

Wer arbeitslos wird, der fragt sich unter anderem, wie es mit der eigenen Altersvorsorge weitergehen soll. Dazu gehört beispielsweise, ob man die private Altersversorgung kündigen muss und was jetzt mit der gesetzlichen Rentenversicherung passiert? Im FAQ zur Vorsorge bei Arbeitslosigkeit beantworten wir die häufigsten Fragen.

Was passiert mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft, kann man beruhigt sein: Trotz Arbeitslosengeld werden die Beiträge hierfür von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Bei Hartz-4-Empfängern gilt, dass die Agentur einen deutlich geringeren Betrag auf das Rentenkonto einzahlt. Somit muss man hier zwar mit Einbußen rechnen aber immerhin werden weiterhin Beiträge bezahlt.

Ist die Riester- und Rürup-Rente während der Arbeitslosigkeit geschützt?

Wer arbeitslos wird oder bereits ist, kann dennoch für das Alter vorsorgen. Hier bietet sich beispielsweise die Riester- und Rürup-Rente an. Die Riester-Rente ist ebenso wie die Rürup-Rente vor Hartz-4 geschützt und muss somit nicht zwangsläufig gekündigt werden. Sollte man die Beiträge jedoch aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr aufbringen können, dann ist es zumeist möglich, die Zahlung auszusetzen oder zu verringern. Bereits bestehende Verträge von sich aus zu kündigen lohnt sich nicht: Hier muss man auf zu viel Geld verzichten. Sobald wieder eine Arbeitsstelle gefunden wurde, kann man als Arbeitnehmer die Sparraten erhöhen.

Achtung bei einer sonstigen privaten Vorsorge

Es gibt auch Kapitalanlagen für die Altersvorsorge, die vor dem Bezug von Hartz 4 aufgebraucht werden müssen. Jedoch hat der Gesetzgeber hier einige Freibeträge vorgesehen: Je vollendetem Lebensjahr profitiert man von einem Freibetrag für die Altersvorsorge von 250 Euro. Die Höchstgrenze beträgt 16.250 Euro. Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass die Auszahlung der Gelder erst mit Eintritt des Rentenalters beginnt. Zudem muss eine etwaige vorherige Verwertung ausgeschlossen sein.

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