Betriebliche Vermögensbildung

Geld vom Arbeitgeber z.B. über vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber unter anderem betriebliche Sozialleistungen in Form von Vermögensbildungen. Hierzu zählen beispielsweise Belegschaftsaktien und vermögenswirksame Leistungen.

Vermögensbildung mithilfe des Arbeitgebers: vermögenswirksame Leistungen

betriebliche VermögensbildungBei der betrieblichen Vermögensbildung bezahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zuzüglich des Arbeitsentgelts vermögenswirksame Leistungen. Zudem ist es ebenfalls machbar, dass der Arbeitgeber die betreffenden Teile des Arbeitsentgelts direkt vermögenswirksam anlegt. Im Falle der vermögenswirksamen Leistungen bedeutet das, dass die betreffenden Gelder von dem Unternehmen sofort auf das jeweilige Anlagekonto des Mitarbeiters einbezahlt oder auch überwiesen werden. Somit werden vermögenswirksame Leistungen nicht bar ausbezahlt, da sie zum Sparen gedacht sind. Anlegemöglichkeiten für die Gelder gibt es jedoch einige, darunter zum Beispiel Bau- und Geldsparverträge. Dementsprechend breit gefächert ist auch die Verwendungsmöglichkeit der angesparten Beträge. Ob als Altersvorsorge oder zum Kauf einer Immobilie: Hiermit können verschiedene Dinge verwirklicht werden. Ebenso gut ist es natürlich auch möglich, nach Ablauf des jeweiligen Vertrages die gesparten Gelder erneut anzulegen.

Staatliche Förderungen bei der betrieblichen Vermögensbildung

Arbeitnehmer profitieren bei der betrieblichen Vermögensbildung von verschiedenen Fördermöglichkeiten des Staates. Der Staat unterstützt durch die Sparzulage, die zum Beispiel beim Aktien-Fondssparen oder auch beim Bausparen genutzt werden kann. Somit zahlt sich die betriebliche Vermögensbildung ebenfalls aus dieser Sicht aus. Es empfiehlt sich die staatlichen Fördermöglichkeiten zu prüfen und mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Bringt die betriebliche Vermögensbildung wirklich etwas?

Mithilfe der betrieblichen Vermögensbildung ist es möglich, einen nicht zu verachtenden Betrag zu sparen. Obwohl die vermögenswirksamen Leistungen, kurz auch VWL genannt, steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, sind sie dennoch lohnenswert. Immerhin bekommen Arbeitgeber diese Gelder zusätzlich zu ihrem Gehalt und können auf diese Weise, quasi „nebenbei“ einiges sparen. Aber auch durch die diversen staatlichen Förderungen zahlt sich die betriebliche Vermögensbildung aus. Während einige Arbeitgeber von sich aus ihre Mitarbeiter auf diese Art der Sozialleistungen aufmerksam machen, muss man bei anderen Unternehmen diesbezüglich erst nachfragen. Ist in dem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, dann ist es natürlich auch möglich, sich dort genauer zu erkundigen.

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