Kapitalgarantie
Viele Fonds, die in Rahmen einer Lebensversicherung mit kapitalbildender Komponente als Anlagevehikel dienen, garantieren zum Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages die Rückzahlung von mindestens den im Laufe der Mitgliedschaft eingezahlten Gelder.
Realisiert wird die Gewährleistung durch laufende Verfahren zur Wertsicherung von Seiten des Fondsmanagements, die in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden und so Anlegern unabhängig von deren zeitlichem Einstieg in den Fonds die Rückzahlung des Kapitals garantieren.
