Grundzulage (Riester-Rente)
Die Grundzulage bezeichnet den Anteil der staatlichen Förderung von Riester-Produkten, der jedem Sparer unabhängig von der Anzahl der Kinder, die erzogen werden und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gewährt wird. Die Zulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr.
Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob die Gewährung der Zulagen oder die Steuergutschrift durch die Geltendmachung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Sparer günstiger ist; eine doppelte Förderung wird nicht gewährt.
