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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Garantiezins

Der Garantiezins bezeichnet den von Versicheren mindestens auf Einlagen der Anleger und Versicherten zu zahlenden Zinssatz, der gesetzlich garantiert ist. Der Zins hat dementsprechend eine gravierende Auswirkung auf die gewährleistete Mindestrückzahlung. Gegenwärtig beläuft sich der Garantiezins auf 2,25 Prozent. In den vergangenen Jahren hat sich das Niveau im Zuge eines allgemein sinkenden Marktniveaus aus Sicht der Versicherten deutlich verschlechtert.


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