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Donnerstag, den 9. September 2010

Fremdrenten

Fremdrenten verstehen sich als Ruhestandsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Fremdrentengesetzes. Dabei ist es unter bestimmten Umständen möglich, im Ausland erworbene Rentenansprüche auf die deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Möglich ist dies, wenn mit dem betreffenden Land ein entsprechendes Abkommen besteht, was aktuell bei etwa einem Dutzend Staaten der Fall ist.


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