Fälligkeitszeitpunkt (Rürup-Rente)
Der Fälligkeitszeitpunkt markiert den Stichtag, an dem eine Rentenversicherung von der Anspar- in die Auszahlungsphase übergeht. Der Versicherungsnehmer erhält ab dem auf den Fälligkeitszeitpunkt folgenden Kalendermonat entweder eine lebenslange Rentenzahlung bzw. die Zahlung über die vereinbarte Rentengarantiezeit oder aber – sofern die entsprechende Option ausgeübt wurde – eine einmalige Kapitalauszahlung.
Bei staatlich geförderten Verträgen im Rahmen eines Rürup-Produkts darf die Auszahlung nur in Form einer Leibrente erfolgen. Weiterhin darf der Fälligkeitszeitpunkt nicht vor dem 60. Lebensjahr datieren.
