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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Fälligkeitszeitpunkt (Rürup-Rente)

Der Fälligkeitszeitpunkt markiert den Stichtag, an dem eine Rentenversicherung von der Anspar- in die Auszahlungsphase übergeht. Der Versicherungsnehmer erhält ab dem auf den Fälligkeitszeitpunkt folgenden Kalendermonat entweder eine lebenslange Rentenzahlung bzw. die Zahlung über die vereinbarte Rentengarantiezeit oder aber – sofern die entsprechende Option ausgeübt wurde – eine einmalige Kapitalauszahlung.

Bei staatlich geförderten Verträgen im Rahmen eines Rürup-Produkts darf die Auszahlung nur in Form einer Leibrente erfolgen. Weiterhin darf der Fälligkeitszeitpunkt nicht vor dem 60. Lebensjahr datieren.


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