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Ertragsanteil
Bis zum 31.12.2004 wurden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht in ihrer vollen, ausgezahlten Höhe besteuert, sondern lediglich mit dem Ertragsanteil. Dieser versteht sich als ein fiktiver, vom Gesetzgeber fixierter Betrag, zwischen dessen Höhe und dem Renteneintrittsalter eines Rentenempfängers eine inverse Beziehung besteht. Bei Eintritt in den Ruhestand nach Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent.
