Dynamik (Lebensversicherung)
Als Dynamik wird eine vertraglich vorgesehene, intervallmäßig durchgeführte Anhebung der Versicherungsprämien bezeichnet. Sie wird dem Versicherungsnehmer einmal jährlich angeboten. Lehnt dieser sie zweimal in Folge ab, erfolgt eine Aussetzung des Mechanismus, die nur durch eine neuerliche Gesundheitsprüfung überwunden werden kann.
Die Dynamik orientiert sich bei Kapitallebensversicherungen entweder am Beitragsatz des Vorjahres und schlägt diesem einen bestimmten Prozentsatz zu oder folgt der Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
