Direktzusage (Betriebliche Altersvorsorge)
Im Rahmen einer Direktzusage sichert ein Arbeitgeber einem Angestellten die Zahlung einer Rente im Pensionsalter zu. Der Arbeitgeber bedient sich dabei nicht den verschiedenen externen Durchführungswegen, die zur Realisation der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stehen, sondern sagt dem Angestellten die Leistung unmittelbar zu.
Das Unternehmen muss für die Ansprüche Pensionsrückstellungen bilden, die passiv bilanziert werden und sich im Jahre der Bildung steuermindernd auswirken. Direktzusagen müssen gegen Insolvenz des Unternehmens abgesichert werden. Diese Sicherung erfolgt über den Pensionssicherungsverein.
