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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Deckungszusage, vorläufige

Eine vorläufige Deckungszusage garantiert einen vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des eigentlichen Versicherungsvertrags oder vor Zahlung des ersten Beitrags. Sie wird entweder auf besonderen Kundenwunsch erteilt oder aber dann, wenn noch Verhandlungen hinsichtlich besonderer Vereinbarungen, Sicherungen oder der Beitragsgestaltung anstehen.

Gültig wird die vorläufige Deckungszusage sofort mit der Zusage des Versicherungsnehmers. Die vorläufige Deckungszusage erlischt ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag endgültig abgeschlossen oder endgültig nicht abgeschlossen wurde.


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