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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Deckungsrückstellung

Als Deckungsrückstellung wird derjenige Betrag bezeichnet, den Versicherungsunternehmen in ihrer Bilanz zur Deckung der Ansprüche eines Versicherungsnehmers aus einem Vertrag zurückstellen müssen.

Die Deckungsrückstellung wird dabei prinzipiell für jeden Vertrag durchgeführt und orientiert sich in ihrer Höhe an der Art der abgeschlossenen Police sowie an der Summe der Zusagen im Leistungsfall. Die jeweilige Ermittlung erfolgt anhand mathematischer Verfahren sowie gesetzlicher Vorgaben.


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