Besteuerung, nachgelagerte
Verträge, die im Rahmen der staatlich geförderten Basisrente abgeschlossen werden, unterliegen in der Auszahlungsphase einer nachgelagerten Besteuerung. Das Renteneintrittsjahr bzw. der Beginn des Rürup-Vertrages sind dabei maßgeblich für den zu versteuernden Anteil der Rentenzahlungen.
Im Jahr 2005 lag der zu versteuernde Anteil bei 50 Prozent, seitdem steigt er in jedem Kalenderjahr um zwei Prozentpunkte an. Spiegelbildlich gestaltet sich die steuerliche Absetzbarkeit der in einen Vertrag zur Basisrente geleisteten Zahlungen. Diese können bis zu einem jährlichen Betrag von 20.000 Euro geltend gemacht werden, wobei der Betrag dabei nur zu dem jeweiligen Prozentsatz angerechnet wird, zu dem auch eine spätere Rente anteilig versteuert wird.
