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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Berufsunfähigkeitszusatz

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen wird, schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.

Diese gilt als diagnostiziert, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht arbeitsfähig ist. Je nach Ausgestaltung entbindet die Police den Vertragsinhaber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit entweder von den Beiträgen zur Hauptversicherung oder zahlt zusätzlich eine Rente aus.


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