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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Berufsständische Versorgung

Die berufsständische Versorgung versteht sich als eine gesetzlich obligatorische Altersversorgung für Inhaber kammerfähiger freier Berufe. Die Mitglieder sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten und nicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet.

Die Versorgungswerke erheben Beiträge und setzen kapitalbildende Verfahren zur Generierung der Rentenleistungen ein. Die Höhe des Anspruchs, den ein Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes erwirbt, richtet sich dabei nach den geleisteten Einzahlungen und der Dauer der Mitgliedschaft.


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