KfzVersicherungen.comZinsen.comVorsorge.netVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
 
Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Berufseinsteigerbonus (Riester-Rente)

Der Berufseinsteigerbonus wird Inhabern von Riester-Verträgen vom zuständigen Finanzamt gewährt, die bei Abschluss des Vertrages unter 25 Jahre alt sind und beläuft sich auf einmalig 200 Euro. Eine gesonderte Antragstellung ist für die Inanspruchnahme des Berufseinsteigerbonus nicht erforderlich.

Wie auch andere Zulagen im Rahmen der Riester-Förderung wird der Sonderbonus im Jahr der Leistung vom Mindesteigenbeitrag abgezogen, so dass sich insbesondere für junge Angestellte mit einem nur geringen Einkommen eine überdurchschnittlich hohe Förderquote ergibt.


Zurück

Riester-Rente

Nutzen Sie die staatliche Förderung!

Bis zu 154€ Zulage gibt es vom Staat - schließen Sie Ihre Rentenlücke

Unverbindliche Beratung

Riester-Rente Info

Staatliche Förderung, welche Kosten entstehen, wann ist der beste Anschlusszeitpunkt -

Wichtige Fakten zur Riester-Rente im Überblick

Jetzt informieren