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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Beihilfeablösungsversicherung

Beihilfeablösungsversicherungen werden von Arbeitgebern abgeschlossen, um Ansprüche von Angestellten auf Beihilfeleistungen abzudecken und so finanzielle Risiken zu eliminieren.

Die Policen zahlen im Fall von Tod, Geburt und Krankheit und decken so all die Felder ab, auf denen es zu Beihilfeansprüchen seitens der Angestellten kommen kann. Die Beihilfeablösungsversicherung wird häufig auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen.


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