Auszahlplan (Rürup-Rente)
Im Rahmen eines Auszahlplans können sich Anleger ein bestehendes Kapitalvermögen über eine beliebige Laufzeit auszahlen lassen.
Dabei können die Mittelzuflüsse entweder vollständig aus den Erträgen des Kapitalstocks stammen, so dass der Zahlungsstrom theoretisch nie enden muss (daher auch der für diese Verfahrensweise gängige Begriff „ewige Rente“), oder aber es kann neben der Ertragsverwendung auch ein sukzessiver Kapitalverzehr stattfinden, so dass am Ende einer definierten Laufzeit die Zahlungen enden.
Bei der Rürup-Rente kommt die zweite Variante in Verbindung mit einer Versicherungskomponente zum Tragen, die dem Vertragsinhaber die Zahlung bis zum Lebensende unabhängig vom Kapitalverzehrstatus garantiert.
