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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Abstrakte Verweisung

Als Abstrakte Verweisung wird die Möglichkeit einer Versicherung verstanden, dem Versicherungsnehmer die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verweigern, wenn zwar der angestammte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, eine grundsätzliche Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit aber noch besteht.

Die abstrakte Verweisung kann vom Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, indem eine entsprechende Vereinbarung in den Versicherungsbedingungen fixiert wird. Die Prämien zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Verzicht auf die Verweisung seitens der Assekuranz sind signifikant höher als die zu einer gewöhnlichen Police.


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