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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Abrufrecht (Lebensversicherung)

Das Abrufrecht bezeichnet die vertraglich vereinbarte optionale vorzeitige Ausübung der Police und damit den Abruf der Vermögenswerte vor dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt.

In der Regel kann eine Lebensversicherung nach Ablauf von zwölf Jahren abgerufen werden, ohne dass Kosten entstehen. Auch bei Abruf in dem Versicherungsjahr, in dem erstmals die vereinbarte Ablaufleistung erreicht wird (beispielsweise durch Überschussanteile) besteht bei vielen Kapitallebensversicherungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Verfügung.

Das Abrufrecht bedarf einer Abgrenzung von einer Rückgabe der Police, die zum jeweiligen Rückkaufswert erfolgt.


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