Ablaufleistung
Als Ablaufleistung wird die Summe verstanden, die der Inhaber einer kapitalbildenden Lebensversicherung am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommt. Die Ablaufleistung ist abhängig von den insgesamt geleisteten Einzahlungen in den Vertrag sowie den mit den Vertragsguthaben erwirtschafteten Erträgen.
Die minimale Ablaufleistung ist vertraglich geregelt und setzt sich aus den Einlagen sowie deren Verzinsung mit dem Garantiezins zusammen. Unbedingt abzugrenzen ist die Ablaufleistung von der Todesfallleistung, die sich als der Betrag versteht, der von der Assekuranz im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers an dessen Angehörige ausbezahlt wird.
