Ablaufleistung
Als Ablaufleistung wird die Summe verstanden, die der Inhaber einer kapitalbildenden Lebensversicherung am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommt. Die Ablaufleistung ist abhängig von den insgesamt geleisteten Einzahlungen in den Vertrag sowie den mit den Vertragsguthaben erwirtschafteten Erträgen.
Die minimale Ablaufleistung ist vertraglich geregelt und setzt sich aus den Einlagen sowie deren Verzinsung mit dem Garantiezins zusammen. Unbedingt abzugrenzen ist die Ablaufleistung von der Todesfallleistung, die sich als der Betrag versteht, der von der Assekuranz im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers an dessen Angehörige ausbezahlt wird.
Abrufrecht (Lebensversicherung)
Das Abrufrecht bezeichnet die vertraglich vereinbarte optionale vorzeitige Ausübung der Police und damit den Abruf der Vermögenswerte vor dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt.
In der Regel kann eine Lebensversicherung nach Ablauf von zwölf Jahren abgerufen werden, ohne dass Kosten entstehen. Auch bei Abruf in dem Versicherungsjahr, in dem erstmals die vereinbarte Ablaufleistung erreicht wird (beispielsweise durch Überschussanteile) besteht bei vielen Kapitallebensversicherungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Verfügung.
Das Abrufrecht bedarf einer Abgrenzung von einer Rückgabe der Police, die zum jeweiligen Rückkaufswert erfolgt.
Abstrakte Verweisung
Als Abstrakte Verweisung wird die Möglichkeit einer Versicherung verstanden, dem Versicherungsnehmer die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verweigern, wenn zwar der angestammte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, eine grundsätzliche Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit aber noch besteht.
Die abstrakte Verweisung kann vom Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, indem eine entsprechende Vereinbarung in den Versicherungsbedingungen fixiert wird. Die Prämien zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Verzicht auf die Verweisung seitens der Assekuranz sind signifikant höher als die zu einer gewöhnlichen Police.
Aktienquote (Britische LV)
Die Aktienquote bezeichnet ganz allgemein den Anteil eines Portfolios, der in Aktien und nicht in Renten oder anderen Assetklassen investiert wird.
Britische Lebensversicherungen können auch in der nicht fondsgebundenen Variante einen größeren Teil ihres Deckungsstockes in Unternehmensanteile investieren als es kontinentaleuropäischen Assekuranzen möglich ist.
Durch diese größere Flexibilität ist des Briten in der Vergangenheit gelungen, vergleichsweise hohe Durchschnittsrenditen zu erwirtschaften und dementsprechend hohe Überschussbeteiligungen an ihre Mitglieder auszuzahlen.
AS-Fonds
AS-Fonds, auch als Alterssicherungsfonds bekannt, wurden in den 1990er Jahren entwickelt und sollten ursprünglich eine bedeutende Rolle in der privaten Altersversorgung der Bürger einnehmen. Charakteristisch für die Investmentvehikel sind der auf Aktien und Immobilien ausgerichtete Anlageschwerpunkt sowie die gesetzliche Auflage an Fondsbetreiber, die Produkte in Verbindung mit Spar- und Entnahmeplänen anzubieten. Da den Fonds keine gesonderte steuerliche Behandlung zuteil wurde, fristen sie ein weitgehend bedeutungsloses Dasein.
Aussteuerversicherung
Die Aussteuerversicherung ist eine relativ seltene Form der Kapitallebensversicherung und der Gruppe der Termfix-Policen zuzuordnen. Sie dient der Finanzierung von Hochzeit und Aussteuer eines Kindes.
Am Ende der Laufzeit, das in der Regel zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr des Leistungsempfängers liegt, wird ein bestimmter Betrag ausbezahlt. Verstirbt der Beitragszahler vorzeitig, wird die Police bis zum Ausschüttungstag beitragsfrei fortgeführt. Es handelt sich bei einem solchen Vertrag folglich um eine Kombination aus Kapitalakkumulation und Risikovorsorge.
Auszahlplan (Rürup-Rente)
Im Rahmen eines Auszahlplans können sich Anleger ein bestehendes Kapitalvermögen über eine beliebige Laufzeit auszahlen lassen.
Dabei können die Mittelzuflüsse entweder vollständig aus den Erträgen des Kapitalstocks stammen, so dass der Zahlungsstrom theoretisch nie enden muss (daher auch der für diese Verfahrensweise gängige Begriff „ewige Rente“), oder aber es kann neben der Ertragsverwendung auch ein sukzessiver Kapitalverzehr stattfinden, so dass am Ende einer definierten Laufzeit die Zahlungen enden.
Bei der Rürup-Rente kommt die zweite Variante in Verbindung mit einer Versicherungskomponente zum Tragen, die dem Vertragsinhaber die Zahlung bis zum Lebensende unabhängig vom Kapitalverzehrstatus garantiert.
