BaFin überprüft Standmitteilungen von Lebensversicherungen

Verbraucherzentrale meldet Verstöße gegen die Informationspflicht

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Verbraucherzentrale meldet Verstöße gegen die Informationspflicht bei Lebensversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft zurzeit die Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf die Standmitteilungen. Anlass gaben Meldungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die Angaben auf den Standmitteilungen mangelhaft seien. Der jährliche Zulauf von Verbrauchern, die Unterstützung beim Verständnis ihrer Standmitteilung benötigen, gehe in die Tausende. Mit dem Titel „Klartext oder Rätsel – Wie informativ sind Standmitteilungen?“ veröffentlichte die Verbraucherzentrale Hamburg in diesem Monat dazu eine Analyse von 68 verschiedenen Lebensversicherungen in Bezug auf den Informationsgehalt der Standmitteilungen. Die Lebensversicherungen stammen dabei von insgesamt 48 Versicherungsanbietern, wovon allein 35 zu den größten Versicherungen unseres Landes gehören. Das Ergebnis war erschreckend eindeutig, denn auf kaum einer Standmitteilung waren alle wichtigen Vertragsdaten ausgewiesen. Auf einem Viertel der geprüften Mitteilungen waren nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte aufgeführt.

Standmitteilungen sind mangelhaft

Grundsätzlich enthält die Standmitteilung alle relevanten Daten der Lebensversicherung, so dass die Versicherten jederzeit beurteilen können, ob die Versicherung noch zur aktuellen Lebenssituation passt und wie lohnenswert dieser eigentlich ist. Jeder Versicherte bekommt die Mitteilung einmal im Jahr per Post zugeschickt und behält so einen Überblick über den Betrag, der zum Versicherungsende ausgezahlt wird, welcher Betrag im Todesfall ausgezahlt würde und welche Angehörigen im Rahmen der Police mitversichert sind. So sollte es zumindest sein. Tatsächlich sind jedoch alle Standmitteilungen mangelhaft.

Keine Mitteilung erfüllt den Leitstandard

Die Bewertung des Informationsgehalts fand seitens der Verbraucherzentrale in drei Stufen statt.
Die Erfüllung deranalyse niedrigsten Stufe verlangt die Auskunft über die gesetzlichen Vorgaben, also die nötigsten Informationen. Dazu gehört zum Beispiel die Todesfallleistung sowie Angaben zur Ablaufleistung. Insgesamt erfüllten immerhin 50 Standmitteilungen die mindesten Anforderungen. Die zweite Stufe fordert den Grundstandard, mit Angaben z.B. zu Überschüssen bei Rückkauf, garantierten Überschüssen, Rückkaufswerten. Diese Stufe erreichten gerade einmal 32 der untersuchten Mitteilungen. Die höchste Stufe entspricht dem Leitstandard und verlangt neben den Angaben aus den anderen beiden Stufen unter anderem noch die Angabe über die bisher eingezahlten Beträge. Doch keine der Standmitteilungen erfüllte dieses Kriterium. Dabei ist es für Verbraucher gerade in Situationen familiärer oder finanzieller Veränderungen wichtig, den Vertrag einschätzen zu können.

Verbraucherschützer fordern einheitlichen Standard für Standmitteilungen

Des Weiteren bemängeln die Verbraucherschützer die häufig irreführenden Begrifflichkeiten, die die verschiedenen Versicherungsagenturen verwenden. Sogar innerhalb derselben Mitteilungen würden zum Teil synonyme Begriffe verwendet. Was hier der Überschuss ist, ist dort ein Ansammlungsguthaben, bei einem Dritten eine Bonussumme oder ein Gewinnguthaben. Auch für die Bezeichnung „Standmitteilung“ finden Versicherungsunternehmen kreative Entsprechungen. 16 wurden im Rahmen der Untersuchung verzeichnet, darunter: Kundeninformation, Statusreport, Leistungsübersicht oder Kontoauszug. Die vielfältige Verwendung der Begriffe erschwert dabei den Vergleich der Versicherungen. Darum fordert die vzbv für die jährliche Standmitteilung einen einheitlichen Standard, sowohl in Bezug auf die Begrifflichkeiten, als auch auf die relevanten Daten. Eine solche Vorgabe gibt es bisher nur für Verträge der Riester-Rente.

Bildquellen: „Analyse“ geralt – pixabay / „Stapel Verträge“ ceskyfreund36 – pixabay

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