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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Wie viel muss ich einzahlen, um die Zulagen zu erhalten?

Der Mindesteigenbetrag bezeichnet die von dem Inhaber eines Riester-Vertrages mindestens zu leistende Einlage in das Altersvorsorgeprodukt. Er bemisst sich dabei am sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, von dem vier Prozent abzüglich der erhaltenen Zulagen einzuzahlen sind.

Ein Alleinstehender mit einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro müsste demnach 1846 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Eine Person mit identischem Einkommen, die drei Kinder großzieht, von denen eines im Jahr 2008 geboren ist, muss lediglich 1238 Euro im Jahr einzahlen.

Der Mindesteigenbetrag ist streng zu unterscheiden vom Sockelbetrag, der sich auf 60 Euro im Jahr beläuft und die Untergrenze der zu leistenden Eigenmittel darstellt.


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