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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Todesfall?

Während der Ansparphase sowie bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres eines Riester-Vertragsinhabers wird im Falle des Ablebens das gesamte Vertragsguthaben auf den Ehepartner übertragen - sofern dieser ebenfalls im Besitz eines Riester-Produktes ist, gehen dabei auch die gezahlten Fördermittel nicht verloren. Ansonsten gilt, dass das Guthaben nach Abzug der Zulagen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird.


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