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Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Können Riester-Produkte beliehen werden?

Bei zahlreichen Finanzprodukten wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit, diese zu beleihen. Dies bedeutet, dass sie als Sicherheit für ein Darlehen dienen. Eine Beleihung kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn der Versicherungsnehmer ein Immobiliendarlehen benötigt.

Die Beleihung von Riester-Produkten ist hingegen nicht möglich. Dies liegt daran, dass eine Beleihung stets mit dem Risiko verbunden ist, dass der Versicherungsnehmer das aufgenommene Darlehen nicht zurückzahlen kann. In solch einem Fall hätte er zu Unrecht eine Riester-Förderung erhalten.

Allerdings ist im Rahmen des „Wohn-Riesters“ gestattet, Teile des gesparten Kapital für den Erwerb oder die Finanzierung einer Immobilie vorübergehend zu entnehmen.


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