KfzVersicherungen.comZinsen.comVorsorge.netVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
 
Vorsorge.net
Donnerstag, den 9. September 2010

Kann ich Beiträge zum Riester-Vertrag steuerlich geltend machen?

Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden, indem sie dem Finanzamt gegenüber als Sonderausgabenabzug angegeben werden.

Beiträge zu Riester-Produkten können bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich geltend gemacht werden, sofern die betreffenden Kapazitäten noch nicht anderweitig ausgeschöpft sind.

Das Finanzamt führt im Rahmen des Sonderausgabenabzugs eine Günstigerprüfung im Hinblick auf die staatlichen Zulagen durch; diese werden nicht zusätzlich zu den Steuervorteilen gewährt.


Zurück

Riester-Rente

Nutzen Sie die staatliche Förderung!

Bis zu 154€ Zulage gibt es vom Staat - schließen Sie Ihre Rentenlücke

Unverbindliche Beratung

Riester-Rente Info

Staatliche Förderung, welche Kosten entstehen, wann ist der beste Anschlusszeitpunkt -

Wichtige Fakten zur Riester-Rente im Überblick

Jetzt informieren