Kann ich Beiträge zum Riester-Vertrag steuerlich geltend machen?
Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden, indem sie dem Finanzamt gegenüber als Sonderausgabenabzug angegeben werden.
Beiträge zu Riester-Produkten können bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich geltend gemacht werden, sofern die betreffenden Kapazitäten noch nicht anderweitig ausgeschöpft sind.
Das Finanzamt führt im Rahmen des Sonderausgabenabzugs eine Günstigerprüfung im Hinblick auf die staatlichen Zulagen durch; diese werden nicht zusätzlich zu den Steuervorteilen gewährt.
