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Donnerstag, den 9. September 2010

Staatliche Förderung beim HausbauMit „Wohn-Riester“ ins Eigenheim

Wer kann „Wohn-Riestern“?

Von dem Angebot des „Wohn-Riesterns“ kann jeder Gebrauch machen, der förderungsberechtigt ist und über einen Riester-Vertrag verfügt. Natürlich kann man auch zum Zwecke des Wohn-Riesterns einen neuen Vertrag abschließen, wenn man zuvor keinen besessen hat.

Zum förderberechtigten Personenkreis zählen dabei in der Regel alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer der Partner zum förderungsberechtigten Personenkreis zählt, da der andere dann mittelbar über ihn riestern kann.

Ausgeschlossen sind hingegen Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Bezieher von Renten oder Sozialhilfe, Studenten und Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen abgesichert sind, wenn auf sie nicht die Reglungen zur mittelbaren Förderung über den Ehepartner angewendet werden können. 

Grenzen des „Wohn-Riesterns“

Das Wohn-Riestern kann nur Anwendung finden, wenn man das gekaufte oder gebaute Haus zukünftig auch tatsächlich selbst nutzen will. Objekte, die nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, sind hingegen nicht durch einen Riester-Vertrag finanzierbar.

Auch die Finanzierung von Häusern im Ausland ist nicht möglich. Zudem darf das Eigenheim in den ersten zehn Jahren nicht verkauft werden, es sei denn man erwirbt mit dem Geld ein neues Eigenheim innerhalb von vier Jahren oder führt das Geld auf ein Riester-Konto zurück.

Verkauft man das Haus dennoch, muss man die staatliche Förderung zurückerstatten. Für Modernisierungsmaßnahmen an einem bestehenden Haus darf das Geld aus dem Riester-Vertrag übrigens nicht verwendet werden. 

Insgesamt betrachtet ist eine komplette Finanzierung eines Eigenheims mithilfe des „Wohn-Riesterns“ nicht möglich. Es ist vielmehr eine Ergänzung, um die Finanzierung des Hauskaufs oder -baus zu erleichtern und auch Investitionen in diese fördern zu lassen. 

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Weiterführende Informationen:

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