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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Staatliche Förderung beim HausbauMit „Wohn-Riester“ ins Eigenheim






Der Sinn des „Wohn-Riesterns“
 
Im Juni diesen Jahres hat der Gesetzgeber den Weg für das so genannte „Wohn-Riester“ freigegeben. Durch das Eigenheimrentengesetz ist es ab sofort allen förderungsberechtigten Personen möglich, ihren Riester-Vertrag in vollem Umfang für die Finanzierung des Eigenheims zu nutzen.

Der Gedanke, der zu dieser Gesetzesänderung geführt hat, ist leicht nachzuvollziehen: Wer im Alter in seinem eigenen, abbezahlten Haus wohnt, spart sich das Geld für die Miete und kann in seinem Lebensabend somit finanzielle Entlastung erreichen.

Das „Wohn-Riestern“ kann in diesem Kontext auch als ein Ersatz für die Eigenheimzulage, die zuvor durch eine Veränderung der Gesetzeslage weggefallen ist, gesehen werden. 

Das Konzept des „Wohn-Riesterns“

Bereits bei den alten Riester-Verträgen war es möglich, das Kapital aus seinem Riester-Vertrag für die Finanzierung des Eigenheims zu nutzen. Hier waren aber einige Einschränkungen angesichts des Startbetrages, ab dem diese Nutzung möglich war, und des Kapitalvolumens vorhanden, welches für den Hauskauf oder -bau verwendet werden durfte. Neu beim Wohn-Riestern ist nun, dass man das gesamte Kapital aus dem Riester-Vertrag verwenden darf und ab dem Jahr 2009 auch nicht wie zuvor einen gewissen Betrag angespart haben muss.

Zudem gibt es beim Wohn-Riestern auch die Möglichkeit, von ergänzenden Förderprodukten zu profitieren, etwa dem Riester-Darlehen, das bewirkt, dass man auch staatliche Zulagen für die Tilgung eines Darlehens erhalten kann. Bauherren steht damit mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Besonders interessant ist das Riestern dabei für Familien mit vielen Kindern, die besondere Förderung erfahren.

Weiter auf Seite 2 / Wer kann „Wohn-Riestern“?


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