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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Möglichkeiten der privaten AltersvorsorgeSparen Sie noch oder riestern Sie schon?






Die Riester-Rente

Das Thema Altersvorsorge ist zurzeit so wichtig wie nie zuvor. Zumal seit einigen Jahren klar ist, dass die gesetzliche Rente kaum ausreicht, um für den Lebensunterhalt im Alter sorgen zu können. Aus dieser Not heraus bieten private Rentenversicherungen jüngeren Menschen die Aussicht, auch im Rentenalter noch gut leben zu können. Insbesondere die staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen werden immer beliebter allen voran Riester- und Rürup-Rente.

Doch was genau ist die Riester-Rente? Bei dieser Rentenform werden die regelmäßigen Beiträge des Arbeitnehmers in förderfähige Sparformen eingezahlt. Um aber eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gewährt der Staat eine Altersvorsorgezulage oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage erhält jedoch nicht der Beitragszahler, sie fließt vielmehr in den Vertrag. Aber Achtung: Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.

Die Vor- und Nachteile der Riester-Rente

Der Nachteil der Riester-Rente ist, dass bei Rentenzahlungen die zu erhaltenden Beträge voll versteuert werden müssen. Überdies ist eine Rentenzahlung erst möglich, wenn man bereits 60 Jahre alt ist. Weil zudem keine Beleihung möglich ist, fehlt dieser Form der Altersvorsorge die Flexibilität: Die Ein- und Auszahlung erfolgt über ein starres System.

Sollte man noch vor Eintritt ins Rentenalter versterben, kann der Vertrag nur auf den Ehepartner übertragen werden. Damit werden eheliche Partnerschaften gegenüber unehelichen klar bevorzugt. Ein weiterer gravierender Nachteil der Riester-Rente betrifft die Kündigung: Möchte man seinen Vertrag noch während der Vertragslaufzeit kündigen, so muss man die volle Förderung seit dem Beginn des Vertrages zurückzahlen.

Doch die Riester-Rente hat auch Vorteile: Insbesondere die staatliche Förderung hilft Menschen mit geringem Einkommen oder auch Familien mit Kindern. Daneben kann sich die steuerliche Förderung natürlich auch für Besserverdienende auszahlen.

Die Riester-Rente punktet gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge auch durch die Kapitalerhaltungsgarantie. Dieses bietet allen, die „riestern“ möchten, eine zusätzliche Sicherheit, denn mit Beginn der Rentenzahlung sind zumindest die bereits eingezahlten Beiträge verfügbar. Außerdem findet keine Anrechnung des Versorgungskapitals auf die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe statt.

Auch Wechsel des Anbieters ist mit der Riester-Rente möglich. Allerdings wird hier eine Wechselgebühr fällig.

Weiter auf Seite 2 / Die Rürup-Rente


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